Abrechnung Nebenklage Strafverfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Wolke187
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#1

28.05.2020, 14:38

Hallo,

wir haben gegen einen Einstellungsbeschluss der StA Beschwerde eingelegt. Danach wurde Anklage zum AG erhoben mit anschließendem Termin. Welche Gebühren kann ich nun abrechnen?
Mein Vorschlag wäre:

Nr. 4100
Nr. 4104
Nr. 4106
Nr. 4108

Fällt für die Beschwerde dann auch eine extra Gebühr an?

Vielen Dank
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Adora Belle
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#2

28.05.2020, 14:47

Die Gebühren sind richtig. Die Beschwerde wird nicht gesondert berechnet, sondern muss bei der 4104 gemäß §14 erhöhend berücksichtigt werden, s. Vorbemerkung 4.1 Abs.2.
Wolke187
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#3

28.05.2020, 14:51

Und wann würde ich dann die Gebühr Nr. 4302 bekommen?
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Adora Belle
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#4

28.05.2020, 15:00

Wenn nur eine Einzeltätigkeit beauftragt ist. Also ausschließlich Beschwerde erhoben soll, ohne dass der RA im weiteren Verfahren tätig wird.
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