Hallo,
wir haben gegen einen Einstellungsbeschluss der StA Beschwerde eingelegt. Danach wurde Anklage zum AG erhoben mit anschließendem Termin. Welche Gebühren kann ich nun abrechnen?
Mein Vorschlag wäre:
Nr. 4100
Nr. 4104
Nr. 4106
Nr. 4108
Fällt für die Beschwerde dann auch eine extra Gebühr an?
Vielen Dank
Abrechnung Nebenklage Strafverfahren
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
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Die Gebühren sind richtig. Die Beschwerde wird nicht gesondert berechnet, sondern muss bei der 4104 gemäß §14 erhöhend berücksichtigt werden, s. Vorbemerkung 4.1 Abs.2.
- Adora Belle
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Wenn nur eine Einzeltätigkeit beauftragt ist. Also ausschließlich Beschwerde erhoben soll, ohne dass der RA im weiteren Verfahren tätig wird.