Hallo Ihr Lieben,
ich hoffe mir kann jemand helfen. Ich muss einen Kostenfestzungsantrag machen und den habe ich das letzte mal vor ewigen Zeiten gemacht.
Es geht um eine einstweilige Verfügung in der auch eine mdl. Verhandlung stattgefunden hat. Die einstweilige Verfügung kam vom Gegner wir haben Widerspruch eingelegt, insgesamt gab es vier Schriftsätze von uns.
Ich würde hier eine 1,3 Verfahrensgebühr, 1,2 Terminsgebühr, Auslagen geltend machen. Stimmt das?
Kostenfestsetzungsantrag
- doxy123
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Ja, dass passt! USt noch dazu + evtl. GK, aber da ihr Amtragsgegner seid, habt ihr wahrscheinlich keine verauslagt.
Angenehm sind die erledigten Arbeiten.
[i]Marcus Tullius Cicero[/i]
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