Streitwert Prüfung Provisionsansprüche

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
Samsilein
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 19
Registriert: 26.09.2018, 15:24
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#1

07.05.2020, 10:13

Guten Morgen,

bin mir nicht ganz sicher, wie sich der Streitwert bei der Prüfung von Provisionsansprüchen berechnet.

Es geht um Provisionsansprüche eines Arbeitnehmers.

Nehme ich die Höhe der geforderten Ansprüche oder fällt das unter Prüfung eines Arbeitsvertrages? Es geht um ca. 2 Mio :nachdenk

Ich wünsche euch allen einen schönen Tag, bleibt gesund!

LG Samsilein
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17645
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

07.05.2020, 10:14

Du nimmst den Wert der Ansprüche.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Samsilein
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 19
Registriert: 26.09.2018, 15:24
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#3

07.05.2020, 10:22

Herzlichen Dank für die schnelle Antwort
Antworten