Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Samsilein
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#1
07.05.2020, 10:13
Guten Morgen,
bin mir nicht ganz sicher, wie sich der Streitwert bei der Prüfung von Provisionsansprüchen berechnet.
Es geht um Provisionsansprüche eines Arbeitnehmers.
Nehme ich die Höhe der geforderten Ansprüche oder fällt das unter Prüfung eines Arbeitsvertrages? Es geht um ca. 2 Mio
Ich wünsche euch allen einen schönen Tag, bleibt gesund!
LG Samsilein
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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#2
07.05.2020, 10:14
Du nimmst den Wert der Ansprüche.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Samsilein
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#3
07.05.2020, 10:22
Herzlichen Dank für die schnelle Antwort