Strafverfahren u. weitere Tätigkeit wg. Sachbeschädigung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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JoannaFRB
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#1

06.05.2020, 12:59

Hallo :-),

ich habe folgenden Fall:

Der RA wird als Pflichtverteidiger in einem Strafverfahren beigeordnet.
Einige Tage bevor der MD in U-Haft kommt beschädigt er ein Polizeifahrzeug.
Die Kosten für den Schaden werden dem MD in Rechnung gestellt.
Wegen der Sachbeschädigung erstellt der Anwalt zwei Schriftstücke.
Es kommt zur Einigung dahingehend, dass die Schadenssumme gekürzt wird.

Nun die Krux: Im Termin zur HV wird der MD auch zur Zahlung der gekürtzen Schadenssumme verurteilt.

- Kann ich den Vorgang der Sachbeschädigung noch einmal separat dem MD in Rechnung stellen?
Nach diesem Ansatz:
Nr. 2300 VV RVG
Nr. 3101 Absatz 2 VV RVG
Nr. 1000 VV RVG
Nr. 7002 VV RVG
Nr. 7008 VV RVG

Oder gibt es noch eine Nr. im Teil 4. Strafsachen der sich auf Sachbeschädigung bezieht?

Oder sind die zwei Schriftsätze und die Mitwirkung zur Einigung bezgl. der Sachbeschädigung mit den Pflichtverteidigergebühren abgegolten?
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#2

06.05.2020, 13:20

Könnte eine Adhäsionsforderung sein. Könnte eine Einziehungsentscheidung sein.

Irgendwie ist mir der Sachverhalt nicht ganz klar. War die Sachbeschädigung Gegenstand des Strafverfahrens, oder wurde das wegen eines ganz anderen Vorwurfs geführt?
JoannaFRB
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#3

06.05.2020, 13:28

Entschuldigung, dann habe ich mich vielleicht nicht richtig ausgedrückt.
Die Sachbeschädigung stand in keinem Zusammenhang zu dem Strafverfahren.
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#4

06.05.2020, 13:44

Dann kann im Strafurteil auch nicht die Zahlung ausgeurteilt sein. Ist es ggf. eine Bewährungsauflage?

Jedenfalls hat das dann mit der Pflichtverteidigung nichts zu tun. Ob Deine Berechnung zu den Gebühren oben richtig ist, kann man aber trotzdem nicht so recht beurteilen, weil gar nicht klar ist, wie Euer Auftrag dazu lautete.
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