ich soll folgende Abrechnung vorbereiten:
600.000 Streitwert
Zunächst eine Geschäftsgebühr gem. 2300 VV von 1,3,
dann eine Verfahrensgebühr gem. 3100 VV + Terminsgebühr Nr. 3104 VV
Wir vertreten insgesamt in derselben Sache
Mdt. A wegen 600.000 als Gesamtschuldner jeweils mit
Mdt. B wegen 240.000 Euro
Mdt. C wegen 60.000 Euro
Mdt. D wegen 60.000 Euro
Das heißt jeder Mandant erhält eine Rechnung, deren Höhe aber (7 Absatz 2 Satz 1 RVG) begrenzt ist.
Ich bin schon etwas raus aus den RVG-Rechnungen, da wir zu 99 % nach Stunden abrechnen. Hat jemand eine Idee, wie ich hier ansetzen kann?
Also nur einen Hinweis
![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
LG