Entwurf Mietvertrag und Übergabeprotokoll

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
Jokull1908
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 23
Registriert: 03.02.2020, 12:52
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: a-jur

#1

31.03.2020, 14:59

Hallo ihr Lieben,

ich stehe im Moment etwas auf dem Schlauch. :patsch
Ich soll eine Kostenrechnung für eine Mandantin erstellen. Wir sollen einen Mietvertrag nebst Übergabeprotokoll entwerfen. Sie möchte nun wissen, wie Hoch unsere KoRe werden wird.
Kaltmiete liegt bei 800,- €
Nehme ich da jetzt eine 1,3 aus 800,- x 12 ? :kopfkratz Ich bin gerade leicht verwirrt. :sad:

Danke schonmal! :wink1
Jokull1908
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 23
Registriert: 03.02.2020, 12:52
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: a-jur

#2

31.03.2020, 15:00

Ach.. Kaution kommt auch noch dazu.. 3 Monatsmieten, also 2.400,- €-
Benutzeravatar
Muschel
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1154
Registriert: 01.06.2011, 11:38
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#3

31.03.2020, 15:08

https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 66927.html


Das hilft dir bestimmt weiter, zumindest bei dem SW bei der Erstellung des Mietvertrages.
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
Jokull1908
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 23
Registriert: 03.02.2020, 12:52
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: a-jur

#4

31.03.2020, 16:07

Danke Muschel!!!

Also nehme ich wohl die 800,- € x 12 x 3 zzgl. der Kaution und daraus eine 1,3 GG sofern ich das jetzt richtig verstanden habe.
Gehört das Übergabeprotokoll einfach dazu? Ich würde jetzt sagen, dass es zum Mietvertrag gehört und ich nichts dazu rechnen muss.
Hatte das schonmal jemand?
Benutzeravatar
Muschel
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1154
Registriert: 01.06.2011, 11:38
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#5

01.04.2020, 12:54

Mietvertragsentwurf hatte ich schon mal abgerechnet, allerdings hatte ich ein Übergabeprotokoll nicht dabei.
Vom Gefühl würde ich sagen, dass das 2 Angelegenheiten sind. Wenn ich das richtig verstehe, bereitet ihr ein Übergabeprotokoll für Mieter A vor und einen neuen Mietvertrag für Mieter B?
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
Krümelkekse
Forenfachkraft
Beiträge: 116
Registriert: 09.06.2020, 08:53
Beruf: Refa
Software: RA-Micro

#6

16.04.2024, 08:51

Hallo an Alle.
Wir haben einen Mietvertrag entworfen. Mietzeit: unbestimmte Zeit mit der Vereinbarung, dass das Mietverhältnis nicht vor Ablauf von drei Jahren kündbar ist.

Nun meine Frage:
Nehme ich bei der Bestimmung des GW die 3 Jahre (da dies die erste Auflösungsmöglichkeit ist) oder bleibt es dennoch bei den 5 Jahren gem. § 99 Abs. 1 GNotKG?
Eine Abweichung vom Wert der ersten 5 Jahre gibt es ja nur bei kürzerer Höchst- oder längerer Mindestvertragsdauer.

Ich danke euch schon mal für eure Antworten.

LG
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17555
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#7

16.04.2024, 09:09

Das Mietverhältnis ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Darauf kommt es an und nicht darauf, wann es frühestens gekündigt werden kann.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Krümelkekse
Forenfachkraft
Beiträge: 116
Registriert: 09.06.2020, 08:53
Beruf: Refa
Software: RA-Micro

#8

16.04.2024, 09:10

Super. Vielen Dank für deine schnelle Antwort Anahid.
Antworten