Es wurde es Vergleich geschlossen.
Beklagte zahlen an den Kläger 200 €
Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreit zu 2/3, Kläger zu 1/3
Streitwert für das Verfahren 724,29 €
Vergleichsmehrwert beträgt 172,31 €
Ein Korrespondenz Anwalt ist auch noch mit drinnen unsererseits.
Wie würdet ihr das jetzt abrechnen?
3100 1,3 Verfahrensgebühr aus 724,29 €
3101 0,8 Differenz Gebühr aus 172,31 €
abzgl. Abgleich
3104 1,2 Terminsgebühr aus 896,60 € oder doch nur aus 724,29 € weil darauf der Streitwert festgesetzt wurde?
Und normal würde man ja noch so rechnen
1000 1,0 Einigung aus 724,29 €
1003 1,5 Einigung aus 172,31 €
abzgl. Abgleich
Aber der Streitwert wurde ja nicht auf 896,60 € festgelegt sondern auf 724,29 € (dies war auch die Höhe der Rechnung die offen war)
Ich stehe irgendwie aufm Schlauch und wäre euch super dankbar für eine Antwort.
Und bezüglich des Korrespondenz Anwaltes, kann ich die Rechnung von dem mit im Kostenfestsetzungsverfahren mit geltend machen?
Danke für eure Antworten
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)