Mehrwert Abrechnung mit Korrespondenz Anwalt

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Nanni0509
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#1

12.03.2020, 10:29

Hallo zusammen, ich war jetzt 2,5 Jahre aus dem Beruf raus wegen Elternzeit. Daher fallen mir manche Abrechnungen noch etwas schwer. Meine Frage an euch:

Es wurde es Vergleich geschlossen.

Beklagte zahlen an den Kläger 200 €
Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreit zu 2/3, Kläger zu 1/3

Streitwert für das Verfahren 724,29 €
Vergleichsmehrwert beträgt 172,31 €

Ein Korrespondenz Anwalt ist auch noch mit drinnen unsererseits.

Wie würdet ihr das jetzt abrechnen?

3100 1,3 Verfahrensgebühr aus 724,29 €
3101 0,8 Differenz Gebühr aus 172,31 €
abzgl. Abgleich
3104 1,2 Terminsgebühr aus 896,60 € oder doch nur aus 724,29 € weil darauf der Streitwert festgesetzt wurde?
Und normal würde man ja noch so rechnen
1000 1,0 Einigung aus 724,29 €
1003 1,5 Einigung aus 172,31 €
abzgl. Abgleich

Aber der Streitwert wurde ja nicht auf 896,60 € festgelegt sondern auf 724,29 € (dies war auch die Höhe der Rechnung die offen war)

Ich stehe irgendwie aufm Schlauch und wäre euch super dankbar für eine Antwort.


Und bezüglich des Korrespondenz Anwaltes, kann ich die Rechnung von dem mit im Kostenfestsetzungsverfahren mit geltend machen?

Danke für eure Antworten :thx
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Adora Belle
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#2

12.03.2020, 10:37

Es gibt doch gar keinen Gebührensprung.
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Anahid
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#3

12.03.2020, 11:53

Naja.....bzgl. der VG vielleicht nicht; hinsichtlich der EG ist es aber schon ein Unterschied, ob ich die, wie beschrieben, aufteile. Denn letztendlich bedeutet der Abgleich, dass ich höchstens eine 1,5 aus dem Streitwert bis 1.000,00 € bekomme und nicht lediglich eine 1,0 Gebühr.

Deine Rechnung ist korrekt Nanni. Die TG dürfte wohl aus dem zusammengerechneten Streitwert, wie von Dir angegeben, zu berechnen sein; sehr wahrscheinlich wurde doch der Vergleich in dem Termin ausgehandelt, oder? Dann müssten ja auch die nicht gerichtlich anhängigen Gegenstände Teil der Verhandlung gewesen sein.
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Nanni0509
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#4

13.03.2020, 08:52

Was ich komisch finde, der Streitwert in Höhe von 724,29 betrifft die Rechnung die nicht gezahlt wurde.

Die Gegenseite hat in der Verhandlung einen Überweisungträger von knapp 100 Euro vorgelegt, also würde sich die Forderung mindern. Okay, aber jetzt haben die sich verglichen, dass die Gegenseite 200 Euro zahlt und damit alle Ansprüche erledigt sind.

Ich verstehe den Streitwert von 724,29 aber ich verstehe den Vergleichsmehrwert von 172,31 € nicht

Der Vergleich lautet so:

1. Beklagten verpflichten sich an die Klägerin 200 Euro zu zahlen.

2. Von den Kosten des Rechtsstreit trägt die Klägerin 2/3, die Beklagten 1/3

3. Vergleich kann widerrufen werden........

4. Parteien sind sich einige das alle streitgegenständlichen Ansprüche erledigt sind.

Beschlossen und verkündet

Der Streitwert wird festgesetzt auf 724,29 €. Der Vergleichsmehrwert beträgt 172,31 €.
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#5

13.03.2020, 11:22

Na irgendwas wird wohl mit verhandelt worden sein, was bis dato nicht Gegenstand des Verfahrens war, darum Vergleichsmehrwert. Verstehen kann ich den auch nicht; ich hab ja die Akte nicht. ;)
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#6

13.03.2020, 11:24

Ich habe die komplette Akte durch gelesen, da steht absolut nichts. Hier war auch ein Korrespondenz Anwalt bei Gericht, aber auch bei dem seinen Terminsbericht steht nichts.

Ich werde mal Rücksprache mit dem KorrRA nehmen 🤷🏼‍♀️
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#7

13.03.2020, 13:00

Ganz ehrlich: wäre mir komplett egal. Mehrwert ist Mehrwert.
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