Ich habe eine Frage bezüglich einer Abrechnung.
Wir vertreten einen Mandanten wegen eines Unterlassungsanspruchs, den er außergerichtlich gegen die Gegenseite geltend gemacht hat. Einige Zeit später hat die Gegenseite unseren Mandanten abgemahnt wegen eines falschen Impressums. Wir haben hier jeweils eine eigene Akte angelegt.
Nun haben sich die beiden außergerichtlich geeinigt in einer Vereinbarung, in der alles zusammen verglichen wird. Wir waren also gar nicht vor Gericht.
Jetzt steht die Abrechnung an.
![Kopfkratz-Smiley :kopfkratz](./images/smilies/kopfkratz.gif)
Freue mich, eure Meinungen zu hören.
LG Eva