Ich habe leider keine Kollegin, die mir sagen könnte, ob meine Berechnung richtig ist, daher wende ich mich hoffnungsvoll an Euch!
Ich habe folgenden Sachverhalt und wollte fragen, ob meine Berechnung wohl so richtig ist. Zum Sachverhalt:
Die Gegenseite hat einen Scheidungsantrag gestellt gehabt. Nach dem üblichen Schriftverkehr ist im Termin dann ein Vergleich geschlossen worden. Im Termin wurden Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, Ehegattenunterhalt sowie verschiedene Auskunftsanträge mit verhandelt. Am Schluss erging ein Vergleich mit folgenden Verfahrenswerten:
Scheidung: 10.000 €
Versorgungsausgleich: 8.000 €
Zugewinn (Verfahren): 1.000 €
Unterhalt (Verfahren): 1.000 €
Vergleich: 50.000 €
Meine Gebührenrechnung wäre wie folgt:
Scheidungsverfahren
1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV RVG aus 18.000,00 €
0,8 Verfahrensgebühr Nr. 3101 VV RVG aus 30.000,00 € (1.000 + 1.000 + nicht rechtsh. Ansprüche)
Obergrenze § 15 Abs. 3 RVG 1,3 aus 48.000,00 € berücksichtigt
1,2 Terminsgebühr Nr. 3104 VV RVG aus 50.000,00 €
1,0 Einigungsgebühr Nr. 1003 VV RVG aus 18.000,00 €
1,5 Einigungsgebühr Nr. 1000 VV RVG aus 30.000,00 €
Obergrenze § 15 Abs. 3 RVG 1,5 aus 48.000,00 € berücksichtigt
PTE + Umsatzsteuer!
Verfahren Zugewinn
1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV RVG aus 1.000,00 €
abzgl. 0,8 Verfahrensgebühr Nr. 3101 aus 1.000,00 €
PTE + Umsatzsteuer!
Verfahren Unterhalt
1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV RVG aus 1.000,00 €
abzgl. 0,8 Verfahrensgebühr Nr. 3101 aus 1.000,00 €
PTE + Umsatzsteuer!
Ich komme irgendwie mit dem Vergleichswert nicht klar! Ist das so richtig? Enthält der Vergleichswert auch den Wert der Scheidung? Ich wüsste nicht, dass bei einer reinen Scheidung eine Vergleichsgebühr anfallen würde….
Hoffe jemand kann mir hier weiterhelfen!
Vielen Dank im Voraus
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)