Hallo Ihr Lieben,
folgender Sachverhalt:
Mahnverfahren geht über ins streitige Verfahren, in der Anspruchsbegründung wurde diesseits noch die GG geltend gemacht - Verfahren endete sodann mit Gesamtvergleich, in dem die GG nicht mit aufgeführt wurde; die Kosten des Vergleichs wurden gegeneinander aufgehoben
wie sieht nun der KFA (bzw. KAA, da Quotelung) aus?
Die GG wird ja nicht mit reingenommen, das habe ich soweit verstanden, aber wie sieht das mit der Gebühr Nr. 3305 VV RVG aus? Kann ich diese mit reinnehmen, oder fällt die auch weg?
KAA:
1,3 VG
1,2 TG
2 x Postpauschale (für Mahnverfahren und Klageverfahren)
Danke für Eure Hilfen - LG repfiffi
KFA bei Gesamtvergleich im streitigen Verfahren
- repfiffi
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 823
- Registriert: 08.06.2007, 15:50
- Beruf: Bürostuhlakrobatin
- Software: ReNoStar
- Wohnort: Berlin
Wenn ich nur darf, wenn ich soll,
aber nie kann, wenn ich will,
dann mag ich auch nicht, wenn ich muss!
Wenn ich aber darf, wenn ich will,
dann mag ich auch, wenn ich soll
und dann kann ich auch, wenn ich muss!
aber nie kann, wenn ich will,
dann mag ich auch nicht, wenn ich muss!
Wenn ich aber darf, wenn ich will,
dann mag ich auch, wenn ich soll
und dann kann ich auch, wenn ich muss!
- repfiffi
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 823
- Registriert: 08.06.2007, 15:50
- Beruf: Bürostuhlakrobatin
- Software: ReNoStar
- Wohnort: Berlin
mir geht es eher um den Wortlaut "Gesamtvergleich" - denn bei einem Gesamtvergleich fällt ja z. B. auch die Anrechnung der GG weg, sofern sie nicht extra im Vergleich als Betrag benannt wird - in diesem Zusammenhang kam mir die Frage auf, ob sich das mit der 1,0 VG dann genauso verhält, wenn diese nicht im Vergleich benannt wird....
Wenn ich nur darf, wenn ich soll,
aber nie kann, wenn ich will,
dann mag ich auch nicht, wenn ich muss!
Wenn ich aber darf, wenn ich will,
dann mag ich auch, wenn ich soll
und dann kann ich auch, wenn ich muss!
aber nie kann, wenn ich will,
dann mag ich auch nicht, wenn ich muss!
Wenn ich aber darf, wenn ich will,
dann mag ich auch, wenn ich soll
und dann kann ich auch, wenn ich muss!
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14431
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Nein, ist nicht so, weil das eine gerichtlich angefallene Gebühr ist. Dagegen sind die vorgerichtlichen Kosten eine Nebenforderung, die gesondert eingeklagt und tituliert werden muss - oder eben nicht.
- repfiffi
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 823
- Registriert: 08.06.2007, 15:50
- Beruf: Bürostuhlakrobatin
- Software: ReNoStar
- Wohnort: Berlin
ach super, jetzt macht's bei mir auch endlich klick
vielen herzlichen Dank Adora Belle für deine tolle Erklärung
vielen herzlichen Dank Adora Belle für deine tolle Erklärung
Wenn ich nur darf, wenn ich soll,
aber nie kann, wenn ich will,
dann mag ich auch nicht, wenn ich muss!
Wenn ich aber darf, wenn ich will,
dann mag ich auch, wenn ich soll
und dann kann ich auch, wenn ich muss!
aber nie kann, wenn ich will,
dann mag ich auch nicht, wenn ich muss!
Wenn ich aber darf, wenn ich will,
dann mag ich auch, wenn ich soll
und dann kann ich auch, wenn ich muss!