Strafverfahren mit Zeugen

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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#1

03.02.2020, 10:34

Mein Chef gibt mir folgenden Vermerk zum Zwecke der Abrechnung: "Bitte abrechnen, ich war bei einem Termin wo die Zeugin von der Richterin vernommen werden sollte, die kam aber nicht, sodass dieser Zeugin die Kosten auferlegt worden sind für ihr Fernbleiben. Fahrtkosten und Parkticket abrechnen und bitte kucken ob für diesen Termin eine extra Gebühr entstanden ist. Diese Kosten sind dann von der Anzeigeerstatterin zu zahlen."
Hmm, so was hatte ich noch nie :kopfkratz Kann mir jemand weiterhelfen? Gibt es da eine extra Gebühr für diesen Termin? :thx
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sh161
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#2

03.02.2020, 10:45

Da im Strafverfahren ja jeder Termin einzeln abgerechnet wird, fällt eine TG an mit Fahrtkosten, Parkkosten, Abwesenheitsgeld, Auslagenpauschale, USt.
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Adora Belle
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#3

03.02.2020, 10:48

Die Auslagenpauschale ist sowieso schon entstanden und nicht gesondert abzurechnen.

Technisch sauber hat die Zeugin auch nicht die Kosten dieses Termins verursacht, sondern die Kosten des nächsten Termins, der wegen ihres Fehlens nun zusätzlich notwendig ist.
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#4

03.02.2020, 11:42

Alles klar. Und mache ich da jetzt Kostenfestsetzung :kopfkratz
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#5

03.02.2020, 12:00

Du weißt doch noch gar nicht, welche zusätzlichen Kosten entstehen. Außerdem ist es eher die Regel, dass der Zeuge dann im Nachhinein noch eine Entschuldigung beibringt, und der Beschluss aufgehoben wird. Ich würde da erstmal abwarten. Wenn Du abrechnen sollst, dann frag den RA, was genau.
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