Hallo zusammen,
ich habe meinen ersten verwaltungsrechtlichen Fall. Mandant möchte die Zulassung bei einer Berufskammer erlangen. Die Kammer hatte im Vorfeld angedeutet, einen eventuellen Antrag wohl abzulehnen.
1) Was kann ich für die Formulierung des Antrags bei der Kammer abrechnen? 1,3 Geschäftsgebühr? Welcher Gegenstandswert?
2) Sollte es zu einem verwaltungsrechtlichen Klageverfahren kommen, rechnet man da auch wie im Zivilrecht 1,3 Verfahrensgebühr und 1,2 Terminsgebühr ab? Welcher Streitwert?
Lieben Dank
Kosten Verwaltungsrecht
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
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- Registriert: 14.03.2008, 14:17
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Der Gegenstandswert ergibt sich aus dem Streitwertkatalog der Verwaltungsgerichtsbarkeit, ohne nähere Kenntnis des Falls würde ich auf Ziffer 14.1 tippen.
Ansonsten fallen im Verwaltungsrecht grds dieselben Gebühren nach Teil 2 und 3 an, wie im Zivilrecht.
Ansonsten fallen im Verwaltungsrecht grds dieselben Gebühren nach Teil 2 und 3 an, wie im Zivilrecht.