RA als Beistand beigeordnet im EV

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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CosmicGirL
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#1

18.12.2019, 11:30

Hallo,

ich habe hier auf dem Tisch eine Strafsache, die ich gern abrechnen möchte. Leider bin ich hier total ahnungslos (machen sonst nie Strafsachen) und bitte Euch um Hilfe:

In einem Ermittlungsverfahren gegen einen Beschuldigten wurde unser RA auf Antrag als Beistand durch das Amtsgericht per Beschluss für die minderjährige Geschädigte beigeordnet. Wir haben dann Akteneinsicht beantragt. Die Akte haben wir aber erst 3 Monate nach Akteneinsichtsgesuch erhalten. In der Zeit wurde Strafbefehl erlassen und der Beschuldigte zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt und hat die Kosten des Verfahren zu tragen.

1. Da unser RA beigeordnet wurde, kann ich doch gegenüber der Landeskasse abrechnen oder?
2. Wie sieht da der Antrag aus?
3. Geht der Antrag dann an das Gericht, welches diesen Beschluss erlassen hat?
4. Muss hier eine Kostennote auf die Mandantin ausgestellt werden und diese dann an das Gericht weitergeleitet werden mit der Bitte um Erstattung?
4. Was kann ich hier denn genau abrechnen? Mein Vorschlag:

4100 GG 160,00 €
4104 VG 132,00 €
Postpauschale
Akteneinsichtspauschale
Kosten für Kopien
USt.

Liebe Grüße
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Adora Belle
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#2

18.12.2019, 11:57

Antrag wie für den Pflichtverteidiger ("beantrage aufgrund meiner Beiordnung"), keine Kostennote an die Mandantin.

Ggf ist auch noch die 4106 entstanden.
CosmicGirL
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#3

18.12.2019, 14:35

Danke für die Info!
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