Tätigkeit Vermögensabschöpfung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#1

11.12.2019, 10:34

Mandantin erhielt Mitteilung der StaA über Rechtskraft der Einziehungsanordnung und meldet Ansprüche dort an.

In der weiteren Folge erwirkt sie einen Vollstreckungsbescheid.

Sie beauftragt uns mit der Durchsetzung der Forderung. Wir korrespondieren mit der StaA und legen dort den Titel vor.

Da der Schuldner noch für längere Zeit in Haft sitzt, bestehen keine Erfolgsaussichten für eine Vollstreckung.

Jetzt habe ich schon einige Zeit recherchiert, komme aber wegen der Abrechnung nicht weiter. Rechne ich jetzt gegenüber der Mandantin die 3309 ab oder gibt es hier wegen der Einziehungsanordnung eine andere Gebühr?

Wäre toll, wenn mich hier jemand von der Leitung schubsen würde.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14422
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#2

11.12.2019, 10:45

Ich hätte am ehesten an ein Einzeltätigkeit aus Teil 4 gedacht.
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#3

11.12.2019, 14:46

Also dann eher 4301 Nr. 6?
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14422
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#4

11.12.2019, 16:22

Nee, das ist keine Strafvollstreckung. Ich fürchte 4302.
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#5

12.12.2019, 13:48

Alles klar. Vielen Dank. :knutsch
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Antworten