Besprechung nach Gerichtstermin im KFA?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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suitan
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#1

10.12.2019, 11:45

Hallo Zusammen,

ich hätte ein Frage und zwar hat die Gegenseite in ihrem KFA eine Besprechung, die NACH dem Gerichtstermin stattgefunden hat im Wege des Tages- und Abwesenheitsgeldes geltend gemacht. Ich bin der Meinung, dass dies nicht richtig ist, da der Termin ja auch am Tag vorher in der Kanzlei der Gegenseite hätte stattfinden können. Könnt ihr mir da weiterhelfen? Ich finde leider keine Rechtssprechung, dass diese Kosten nicht zu Lasten unseres Mandanten gehen dürfen.

Danke schon mal im Voraus
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Adora Belle
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#2

10.12.2019, 12:30

Warum sollen das überhaupt erstattungsfähige Kosten sein?
suitan
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#3

10.12.2019, 13:27

Die hat der Gegner im KFA geltend gemacht und einfach das Tages- und Abwesenheitsgeld erhöht auf bis zu 8 Stunden.
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#4

10.12.2019, 13:32

Das ist keine Erklärung.
suitan
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#5

10.12.2019, 13:36

Das ist mir schon klar, deswegen habe ich die Frage auch hier gestellt, denn meines Erachtens kann der Gegner nicht einfach das Tages- und Abwesenheitsgeld erhöhen, wenn er vor und nach dem Termin eine Besprechung mit seinem Mandanten hat, oder?
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#6

10.12.2019, 13:59

Dann musst Du aber bitte erstmal die Frage klar formulieren.

Also: Der Gegner-RA hat nach der Verhandlung am selben Tag die Sache mit seinem Mandanten besprochen, und für dieses Zeit das Tages- u. Abwesenheitsgeld erhöht?

Das ist nicht erstattungsfähig.
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Anahid
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#7

10.12.2019, 14:05

Er kann die Kosten gegenüber seinem Mandanten abrechnen, aber erstattungsfähig ist das nicht; schließlich hätte der Mandant für die Besprechung ja auch den Anwalt in seinen Kanzleiräumen aufsuchen können.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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