ich habe eine Frag in einer Sache, wo wir gegen den Mandanten wegen offener Honorarforderung die ZV betrieben haben.
Termin - nach Klagebegründung - wäre heute gewesen. Vor zwei Tagen rief der Mandant an und fragte nach der Hauptforderung und einer Bankverbindung. Die nannte ich ihn. Er zahlte sodann noch am selben Tag die Hauptforderung vollständig. Dem Gericht teilten wir mit, dass der Antragsgegner die Hauptforderung zinslos bezahlt hat und der Rechtsstreit damit erledigt ist. Der Termin heute wurde hier gestern auch fernmündlich aufgehoben.
Jetzt habe ich den Auftrag, dem Mandanten gegenüber weitere Gebühren (Zinsen aus Hauptforderung, verauslagte Kosten und ggf. zurückgezahlte Gerichtskosten an uns) abzurechnen.
Wie mache ich das`? Mein Entwurf wäre jetzt die
-Zinsen der Hauptforderung
- verauslagte Gerichtsgebühren , einmal 32,00 € und einmal 73,00 €
Ich bin der Meinung ...noch anderes fällt nicht an. Mein Chef sagte, wir bekommen vom Gericht noch die Gerichtskosten über den Mandanten zurückerstattet?
Dem Gericht gegenüber haben wir noch um Kostenentscheidung gebeten. Soll ich da erstmal abwarten?
Vielen Dank für jede Hilfe!
MfG
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