Hallo Ihr Lieben,
mir liegt ein VU vor. Vorausgegangen ist ein Mahnverfahren. Setze ich die Auslagen in HÖhe von EUR 20,00 nun im KFA mit fest?
Wert: 2.743,66 Euro
1,3 Verfahrensgebühr gem. 3100 VV RVG 261,30 EUR
-0,65 Anrechnung gem. Vorbem. 3 IV VV RVG
von Geschäftsgebühr gem. 2300 VV RVG -130,65 EUR
0,5 Terminsgebühr gem. 3104, 3105 VV RVG 100,50 EUR
Post- und Telekommunikationspauschale
gem. 7002 VV RVG 20,00 EUR
Auslagenpauschale Mahnverfahren 20,00 EUR
Festsetzung Auslagen Mahnverfahren
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- NORTHERN DINO
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Wie lautet denn die VU-Entscheidung?
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
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Ein VB ist also nicht erlassen worden. Dann kannst Du die Auslagen des MV in den KFA mit aufnehmen.
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- Daueraktenbearbeiter(in)
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Hallo,
jetzt komme ich doch noch einmal auf die Sache zurück.
Gegenseite wurde zur Zahlung aufgefordert (GEschäftsgebühr 2.394,86 EUR). Dann wurde Ratenzahlungsvereinbarung gewährt, die nicht eingehalten wurde. Dann Mahnbescheid über 2.743,66 EUR.
Wie rechne ich richtig ab, ich glaue oben die Abrechnung ist falsch.
Mahnverfahren:
3305 201,00
Auslagen 20,00
1,3 Verfahrensgebühr . 261,30
abzgl. 201,00 = 61,30
0,5 Terminsgebühr 100,50
Auslagen 20,00
Korrekt?
jetzt komme ich doch noch einmal auf die Sache zurück.
Gegenseite wurde zur Zahlung aufgefordert (GEschäftsgebühr 2.394,86 EUR). Dann wurde Ratenzahlungsvereinbarung gewährt, die nicht eingehalten wurde. Dann Mahnbescheid über 2.743,66 EUR.
Wie rechne ich richtig ab, ich glaue oben die Abrechnung ist falsch.
Mahnverfahren:
3305 201,00
Auslagen 20,00
1,3 Verfahrensgebühr . 261,30
abzgl. 201,00 = 61,30
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Ohne jetzt den vollständigen Sachverhalt zu kennen, weise ich mal auf die Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr hin...
Die unterschiedlichen Streitwerte bei Geschäfts- und Verfahrensgebühr erschließen sich mir derzeit auch nicht.
Fragst du hier nach der Rechnung an den Mandanten oder für den Kfa? Im Kfa müsste eine Anrechnung der Geschäftsgebühr nur erfolgen, wenn im VU eine Titulierung erfolgt ist.
Die unterschiedlichen Streitwerte bei Geschäfts- und Verfahrensgebühr erschließen sich mir derzeit auch nicht.
Fragst du hier nach der Rechnung an den Mandanten oder für den Kfa? Im Kfa müsste eine Anrechnung der Geschäftsgebühr nur erfolgen, wenn im VU eine Titulierung erfolgt ist.
- icerose
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Weiß ich noch nicht. Die unterschiedlichen Werte sind seltsam, tatsächlich. Ich kann mir den Sprung nur so erklären, dass da eine weitere Geschäftsgebühr für die Aufforderung, die vorher entstandene zu bezahlen, enthalten ist. Und wenn dem so ist, dann ist diese GG sowohl in der Rechnung als auch im Kfa hälftig anzurechnen.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
- Anahid
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Ich würde jetzt auch mal auf Anhieb behaupten, dass der Mahnbescheid über die eigentliche Forderung + vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten beantragt wurde und sich so der höhere Streitwert ergibt für das Mahnverfahren. Bevor hier weiter spekuliert wird, musst Du das bitte zunächst einmal aufklären Grete.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.