Abrechnung im Rahmen von BerH und RVG-Abrechnung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
...Pia...
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 28
Registriert: 10.12.2018, 10:55
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#1

23.10.2019, 09:35

Ihr Lieben,

ich brauche dringend Eure Hilfe, da ich irgendwie total auf dem Schlauch stehe.

Folgende Situation:

Unsere Mandantin hatte einen Beratungshilfeschein. Mit diesem habe ich die Beratung nach 2501 abgerechnet. Das Verfahren ist sodann in ein gerichtliches Verfahren übergegangen und mittlerweile beendet. Die Mandantin hat keine Verfahrenskostenhilfe beantragt und dementsprechend auch nicht bewilligt bekommen.

Nun meine Frage: Wie rechne ich gegenüber der Mandantin ab?

Mein Ansatz:

1,3 Verfahrensgebühr
Anrechnung der Beratungshilfegbühr in voller Höhe

Liege ich hiermit richtig?

Vielen Dank im Voraus! :thx
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14673
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#2

23.10.2019, 09:44

Ja.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
...Pia...
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 28
Registriert: 10.12.2018, 10:55
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#3

23.10.2019, 09:45

Liesel hat geschrieben:
23.10.2019, 09:44
Ja.
Lieben Dank! :wink1
Antworten