Hallo zusammen.
Mir liegt folgende Akte zur Abrechnung vor.
In einer Strafsache urteilt das Landgericht in der Berufungsinstanz wie folgt:
Der Angeklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Berufungsgebühr wird um 1/5 reduziert. In diesem Umfang trägt die Staatskasse auch die notwendigen Auslagen des Angeklagten.
Kann ich jetzt nur die Verfahrensgebühr abrechnen? Es gab nämlich auch einen Termin. Insoweit würden auch Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld anfallen.
Vielen Dank für Eure Hilfe
Abrechnung Berufung gegenüber Staatskasse in Strafsache
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Der Mandant bekommt eine Rechnung über alle angefallenen Gebühren.
In dem Kfa rechnest du ebenfalls alle angefallenen Gebühren ab und rechnest am Ende 1/5 hiervon aus. Diesen 1/5-Betrag hat die Staatskasse dem Angeklagten zu erstatten.
In dem Kfa rechnest du ebenfalls alle angefallenen Gebühren ab und rechnest am Ende 1/5 hiervon aus. Diesen 1/5-Betrag hat die Staatskasse dem Angeklagten zu erstatten.