Vergleichsmehrwert

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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maxipayne
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#1

11.10.2019, 17:25

Liebe Alle,

ich habe nur eine kurze Frage zu folgendem Punkt in einem Vergleich. Dieser Punkt ist meiner Meinung nach nicht streitwerterhöhend. Gehe ich in dieser Annahme richtig?

2. Weitere Ansprüche auf Anpassung der Betriebsrente seit Rentenbeginn bis einschließlich zum Anpassungsstichtag xxx.xxx.2018 bestehen nicht
Feldhamster
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#2

11.10.2019, 22:10

Nach meiner Ansicht lässt sich deine Frage hier bisher nicht beantworten.

Es kommt darauf an, welche Punkte von eurem Mandat erfasst waren. Wenn du hierüber genauere Angaben machst, können wir darüber diskutieren.

Wenn es sich um ein gerichtliches Verfahren handelt, würde ich vorsorglich um Streitwertfestsetzung bitten.
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