Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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grete
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#1
11.10.2019, 15:54
Hallo,
wir haben ein einstweiliges Verfügungsverfahren beim Amtsgericht, welches die Sache mangels Zuständigkeit an das LG verwiesen hat.
Rechne ich für die Einreichung der einstweiligen Verfügung auch beim Amtsgericht eine 1,3 Gebühr ab und nochmals
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
für das LG (Verfahrens- und Terminsgebühr??
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Feldhamster
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#2
11.10.2019, 17:25
Nein, nur eine Verfahrensgebühr. Es bleibt eine Angelegenheit.