Abrechnung Vergleich Berufung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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spatzn
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#1

27.09.2019, 09:37

Hallo,

kann mal jemand drauf gucken, ob das so richtig ist?

Gegenstandswert: 15.000,00 EUR
1,6 Verfahrensgebühr gem. §§ 2, 13 RVG i. V. m. Nr. 3200 VV RVG 1.040,00 EUR
Gegenstandswert: 71.000,00 EUR
1,1 Verfahrensgebühr gem. §§ 2, 13 RVG i. V. m. Nr. 3201 Ziffer 2 VV RVG 1.066,40 EUR
2.506,30 EUR

Die Summe dieser beiden Gebühren darf gem. § 15 III RVG nicht höher sein als
eine 1,6 Gebühr nach Gesamt-Gegenstandswert: 86.000,00 EUR 2.268,80 EUR

Gegenstandswert: 86.000,00 EUR
1,2 Terminsgebühr gem. § 13 i. V. m. Nr. 3104 VV RVG 1.701,60 EUR

Gegenstandswert: 15.000,00 EUR
1,3 Einigungsgebühr gem. § 13 i . V. m. Nr. 1003 VV RVG 845,00 EUR
Gegenstandswert: 71.000,00 EUR
1,5 Einigungsgebühr gem. § 13 i. V. m. Nr. 1000 VV RVG 1.999,50 EUR
2.844,50 EUR
Die Summe dieser beiden Gebühren darf gem. § 15 III RVG nicht höher sein als
eine 1,5 Gebühr nach Gesamt-Gegenstandswert: 86.000,00 EUR 2.127,00 EUR

Ist doch richtig, dass man dann nur mit den Zahlen rechts weiterrechnet oder?

Danke.

spatzn
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#2

27.09.2019, 09:47

Sehe gerade die Zahlen sind nicht rechts gelandet...

Also mit 2.268,80 EUR, 1.701.60 EUR und 2.127,00 EUR? Hab ich schon ewig nicht mehr gemacht...
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Anahid
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#3

27.09.2019, 10:15

Ja, ist richtig, dass Du nur mit den Zahlen, die nach dem Abgleich übrig bleiben, weiterrechnest.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
spatzn
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#4

27.09.2019, 12:17

Danke.
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