KFA Mahn-und Streitverfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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annabella80
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#1

27.09.2019, 11:31

Hallo, kurze Frage:

WIr hatten MB beantragt über 5000 €. Dann hatte die Gegenseite Widerspruch eingelegt. Grund war, dass 5 Tage nach MB gezahlt wurde. Streitig waren nun die Kosten.

Wir haben gewonnen, Gegner muss Kosten tragen. Streitwert wurde nun vom Gericht nur in Höhe der streitigen Kosten festgesetzt. Jetzt soll ich KFB machen. Aber der Streitwert im MV war doch höher. Das muss ich ja auch so abrechnen gell


:thx
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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#2

27.09.2019, 11:41

Ja, musst Du. Anrechnung nicht vergessen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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