wir hatten im selbst. Beweisverfahren einen festgesetzten Wert von 125.000,00 €.
Im Hauptverfahren wurden dann von der Gegenseite nur noch 45.000,00 € eingeklagt.
Die Gegenseite hat komplett verloren. Die Kosten, einschließl. der Kosten im selbständigen Beweisverfahren, wurden der Gegenseite aufgelegt. Hier wurde der Wert auf 45.000,00 € festgesetzt.
Was genau rechne ich jetzt ab? Insbesondere: welcher Gegenstandswert zählt.
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Vielen lieben Dank
![Winken :wink1](./images/smilies/winke1.gif)