wir haben eine Pfändung gg. den Drittschuldner X erwirkt. Die Pfändung wurde von X auch anerkannt.
Ein anderer Gläubiger (Y) betreibt gg. X die Zwangsvollstreckung. Der Gerichtsvollzieher hat die von X eingezogenen Beträge beim AG hinterlegt.
Das ist die kurze Zusammenfassung
Wir haben beim AG beantragt, die hinterlegten Beträge an uns auszuzahlen, da unsere Pfändung im Rang vorgeht.
Frage jetzt: bekommen wir für den Auszahlungsantrag eine Gebühr? Ich finde nichts dazu, kann mir aber auch nicht vorstellen, dass wir hier keine Gebühr bekommen, da es hier unendlich viel Schriftverkehr gab....
![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
LG
Katinka