Hallo zusammen,
wir haben eine Pfändung gg. den Drittschuldner X erwirkt. Die Pfändung wurde von X auch anerkannt.
Ein anderer Gläubiger (Y) betreibt gg. X die Zwangsvollstreckung. Der Gerichtsvollzieher hat die von X eingezogenen Beträge beim AG hinterlegt.
Das ist die kurze Zusammenfassung
Wir haben beim AG beantragt, die hinterlegten Beträge an uns auszuzahlen, da unsere Pfändung im Rang vorgeht.
Frage jetzt: bekommen wir für den Auszahlungsantrag eine Gebühr? Ich finde nichts dazu, kann mir aber auch nicht vorstellen, dass wir hier keine Gebühr bekommen, da es hier unendlich viel Schriftverkehr gab....
LG
Katinka
Auszahlung v. GV hinterlegter Beträge
- Anahid
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Meiner Meinung nach gibt's dafür keine Gebühr. Die Tätigkeit gehört m.E. zu der Pfändung und ist mit der dortigen Gebühr abgegolten.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.