Auszahlung v. GV hinterlegter Beträge

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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katinka1
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#1

27.08.2019, 10:37

Hallo zusammen,

wir haben eine Pfändung gg. den Drittschuldner X erwirkt. Die Pfändung wurde von X auch anerkannt.

Ein anderer Gläubiger (Y) betreibt gg. X die Zwangsvollstreckung. Der Gerichtsvollzieher hat die von X eingezogenen Beträge beim AG hinterlegt.
Das ist die kurze Zusammenfassung

Wir haben beim AG beantragt, die hinterlegten Beträge an uns auszuzahlen, da unsere Pfändung im Rang vorgeht.

Frage jetzt: bekommen wir für den Auszahlungsantrag eine Gebühr? Ich finde nichts dazu, kann mir aber auch nicht vorstellen, dass wir hier keine Gebühr bekommen, da es hier unendlich viel Schriftverkehr gab.... :roll:

LG
Katinka
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Anahid
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#2

27.08.2019, 11:59

Meiner Meinung nach gibt's dafür keine Gebühr. Die Tätigkeit gehört m.E. zu der Pfändung und ist mit der dortigen Gebühr abgegolten.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#3

27.08.2019, 12:56

Anahid hat geschrieben:
27.08.2019, 11:59
Meiner Meinung nach gibt's dafür keine Gebühr. Die Tätigkeit gehört m.E. zu der Pfändung und ist mit der dortigen Gebühr abgegolten.
:zustimm (leider)
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
katinka1
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#4

29.08.2019, 10:16

:thx
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