Anrechnung Geschäftsgebühr auf Verfahrensgebühr im Prozesskostenhilfeprüfverfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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BärbelBW
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#1

22.08.2019, 11:18

Hallo zusammen,
ich steh gerade mal wieder auf dem Schlauch.
Wir haben unseren Mandanten außergerichtlich vertreten wegen Herausgabe. Dann sollte eine Klage eingereicht werden unter der Voraussetzung dass PKH bewilligt wird. PKH wurde nicht bewilligt.
Ich habe bereits eine 1,3 GG außergerichtlich abgerechnet. Im Prüfverfahren entsteht ja nur eine 1,0 VG
Muss ich jetzt 0,65 GG auf die 1,0 VG anrechnen oder habe ich irgendwo einen Denkfehler.
Vielen Dank für eure Hilfe

LG Bärbel
Viele Grüße
Bärbel
Feldhamster
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#2

22.08.2019, 13:28

Die 0,65 ist auf die 1,0 anzurechnen.
BärbelBW
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#3

22.08.2019, 14:45

Danke
Viele Grüße
Bärbel
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