Hallo zusammen,
ich habe heute einen Termin als Terminsvertreter wahrgenommen.
In dem Auftrag heißt es "Bitte um Bestätigung zu den vereinbarten Konditionen (Gebührenteilung)."
Es wurde ein Vergleich auf Widerruf geschlossen.
Was darf ich alles ansetzen?
Gebühren Terminsvertreter
Streitwert 700 Euro
Vergleich 500 Euro
0,65 Verfahrensgebühr §§ 2, 13 RVG, Nrn. 3401, 3400 VV i.V.m. Nr. 3100 VV (Wert: 700,00 Euro) 52,00 Euro
1,2 Terminsgebühr §§ 2, 13 RVG, Nr. 3104 VV (Wert: 700,00 Euro) 96,00 Euro
1,0 Einigungsgebühr §§ 2, 13 RVG, Nrn. 1003, 1000 VV (Wert 700,00) 80,00 Euro
Post- und Telekommunikationspauschale Nr. 7002 VV 20,00 Euro
Plus Mehrwertsteuer
So richtig?
Vergleich 500 Euro
0,65 Verfahrensgebühr §§ 2, 13 RVG, Nrn. 3401, 3400 VV i.V.m. Nr. 3100 VV (Wert: 700,00 Euro) 52,00 Euro
1,2 Terminsgebühr §§ 2, 13 RVG, Nr. 3104 VV (Wert: 700,00 Euro) 96,00 Euro
1,0 Einigungsgebühr §§ 2, 13 RVG, Nrn. 1003, 1000 VV (Wert 700,00) 80,00 Euro
Post- und Telekommunikationspauschale Nr. 7002 VV 20,00 Euro
Plus Mehrwertsteuer
So richtig?
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1995
- Registriert: 07.09.2018, 22:08
- Beruf: Rechtsfachwirtin, Notarfachwirtin
- Software: AnNoText
- Wohnort: NRW
Die Einigungsgebühr ist erst wirksam entstanden, wenn der Vergleich nicht mehr widerrufen werden kann (Nr. 1000 Nr. 3 VV RVG).
Gebührenteilung heißt zudem, dass alle Gebühren (also die vom Hauptbevollmächtigten und vom Terminsvertreter) angesetzt werden und der Gesamtbetrag dann durch 2 geteilt wird, so dass jeder RA die Hälfte der Gebühren bekommt.
Schau dir mal diesen Thread an, darin ist Gebührenteilung schön beschrieben:
viewtopic.php?f=98&t=89459
Gebührenteilung heißt zudem, dass alle Gebühren (also die vom Hauptbevollmächtigten und vom Terminsvertreter) angesetzt werden und der Gesamtbetrag dann durch 2 geteilt wird, so dass jeder RA die Hälfte der Gebühren bekommt.
Schau dir mal diesen Thread an, darin ist Gebührenteilung schön beschrieben:
viewtopic.php?f=98&t=89459