Abrechnung ausgesetzes Ehescheidungsverfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Nicolex3
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#1

30.07.2019, 13:23

Hallo ihr Lieben,

ich habe eine kurze - wahrscheinlich auch einfache - Abrechnungsfrage. Die Gegenseite hat das Ehescheidungsverfahren eingeleitet. Wir haben auch zugestimmt und Unterlagen zum VA übersandt. Termin war noch nicht bestimmt. Nunmehr haben sich die Eheleute versöhnt und wollen es nochmal versuchen.
Das Verfahren wurde allerdings nicht für erledigt erklärt, sondern nur ausgesetzt.
Kann ich jetzt schon abrechnen oder muss das Verfahren erst für erledigt erklärt werden? Und kann ich dann die 1,3 und die 1,0 Einigungsgebühr auch abrechnen?

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe :)
Feldhamster
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#2

30.07.2019, 13:30

Eine Endabrechnung geht noch nicht, aber du kannst die VG 3100 als Vorschusskostenrechnung laufen lassen.

Soweit ich weiß, kann bzgl. einer Scheidung keine Einigungsgebühr entstehen.
Husky98
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#3

30.07.2019, 14:34

Bezüglich der Vorschusskostenrechnung wie Feldhamster.

Im Rahmen eines Scheidungsverfahrens kann die Aussöhnungsgebühr gemäß Nr. 1001 VV RVG entstehen.
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