Hallo ihr Lieben,
ich habe eine kurze - wahrscheinlich auch einfache - Abrechnungsfrage. Die Gegenseite hat das Ehescheidungsverfahren eingeleitet. Wir haben auch zugestimmt und Unterlagen zum VA übersandt. Termin war noch nicht bestimmt. Nunmehr haben sich die Eheleute versöhnt und wollen es nochmal versuchen.
Das Verfahren wurde allerdings nicht für erledigt erklärt, sondern nur ausgesetzt.
Kann ich jetzt schon abrechnen oder muss das Verfahren erst für erledigt erklärt werden? Und kann ich dann die 1,3 und die 1,0 Einigungsgebühr auch abrechnen?
Vielen Dank schonmal für eure Hilfe
Abrechnung ausgesetzes Ehescheidungsverfahren
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Eine Endabrechnung geht noch nicht, aber du kannst die VG 3100 als Vorschusskostenrechnung laufen lassen.
Soweit ich weiß, kann bzgl. einer Scheidung keine Einigungsgebühr entstehen.
Soweit ich weiß, kann bzgl. einer Scheidung keine Einigungsgebühr entstehen.
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Bezüglich der Vorschusskostenrechnung wie Feldhamster.
Im Rahmen eines Scheidungsverfahrens kann die Aussöhnungsgebühr gemäß Nr. 1001 VV RVG entstehen.
Im Rahmen eines Scheidungsverfahrens kann die Aussöhnungsgebühr gemäß Nr. 1001 VV RVG entstehen.
"Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)