Liebe Leute,
ich stehe auf dem berühmten Schlauch
Wir haben den Gegner zur Zahlung aufgefordert und dann auf seine Reaktion hin mit ihm vereinbart, dass er die Forderung in Raten abbezahlt, wobei wir allerdings einen MB und dann einen VB beantragen, gegen den er sich nicht wehren wird.
Was muss/darf ich abrechnen? Handelt es sich um eine GG + EG oder nur um eine EG?
Mein vorsichtiger Vorschlag:
1,3er GG
+ 1,5er EG
+ 1,0er MB
+ 0,5er VB
Muss etwas angerechnet werden? Oh Gott, diese Anrechnungen machen mich fertig
Tausend Dank ans Forum
Anrechnung bei Vollsteckungsbescheid und Einigung
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Wenn ich deinen Sachverhalt richtig verstehe, müsste die Rechnung wie folgt aussehen:
1,3 GG
PTE
1,0 VG für MB
Anrechnung -0,5 GG
0,5 VG für VB
1,0 EG
PTE
UST
Summe
1,3 GG
PTE
1,0 VG für MB
Anrechnung -0,5 GG
0,5 VG für VB
1,0 EG
PTE
UST
Summe
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Und nu kommt wieder die Hexe um die Ecke und schmeißt die Rechnung von icerose ein klein wenig über den Haufen.
Die EG ist mit 1,5 zu berechnen, da die Einigung bereits vor dem Mahnverfahren stattgefunden hat und das Mahnverfahren ja quasi Teil der Vereinbarung war.
Ich bin aber der Auffassung, dass es sich um eine reine Ratenzahlungsvereinbarung handelt. Dass man hier vereinbart, einen Titel zu erwirken, reicht m.E. nicht aus, um hier einen komplexeren Vergleich anzunehmen und damit würde der Streitwert für die Einigung 20 % der zu diesem Zeitpunkt offenen Forderung betragen.
Die EG ist mit 1,5 zu berechnen, da die Einigung bereits vor dem Mahnverfahren stattgefunden hat und das Mahnverfahren ja quasi Teil der Vereinbarung war.
Ich bin aber der Auffassung, dass es sich um eine reine Ratenzahlungsvereinbarung handelt. Dass man hier vereinbart, einen Titel zu erwirken, reicht m.E. nicht aus, um hier einen komplexeren Vergleich anzunehmen und damit würde der Streitwert für die Einigung 20 % der zu diesem Zeitpunkt offenen Forderung betragen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Juhuuuh, die Verwirrung entwirrt sich gerade.
Herzlichen Dank an euch beide.
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Die Anrechnung der GG muss mit 0,65 erfolgen.
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Warum? Ich meine, es ist die Hälfte anzurechnen, max. 0,75. Bei einer 1,0 VG rechne ich immer 0,5 an - die Hälfte. Bisher wurde das auch noch nicht moniert. Bitte klärt mich auf.
Kleiner Denkfehler.
Das ist korrekt.Anahid hat geschrieben: ↑18.07.2019, 12:07Ich bin aber der Auffassung, dass es sich um eine reine Ratenzahlungsvereinbarung handelt. Dass man hier vereinbart, einen Titel zu erwirken, reicht m.E. nicht aus, um hier einen komplexeren Vergleich anzunehmen und damit würde der Streitwert für die Einigung 20 % der zu diesem Zeitpunkt offenen Forderung betragen.
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Von der GG ist die Hälfte, max 0,75 anzurechnen. Da hier die GG 1,3 war, ist 0,65 auf die VG anzurechnen.