Hallo zusammen
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen, entweder denke ich zu kompliziert oder ich weiss auch nicht...
Zum Sachverhalt:
Wir haben unsere Mandanten gegen die Stadt bzgl. eines Gebührenbescheides vertreten. Da es außergerichtlich nicht zu einer Einigung gekommen ist, wurde unsererseits Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht. Nunmehr hat die Stadt ggü. dem Verwaltungsgericht mitgeteilt, dass dass der Verwaltungsstreit in der Hauptsache für erledigt und die Übernahme der Kosten erklärt. Das Gericht hat nach unserem Antrag einen Beschluss erlassen und die Kosten des Verfahrens der Beklagten auferlegt.
Muss ich jetzt einen KFA beim Verwaltungsgericht einreichen? Aber was ist dann mit den außergerichtlichen Kosten?
Oder rechne ich komplett ggü. der Stadt ab?
Im Voraus vielen Dank für Eure Hilfe.
Sonnig Grüße, Simba84
Abrechnung Verwaltungsgericht
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Kfa ans Verwaltungsgericht ist der richtige Weg.
Bzgl der außergerichtlichen Kosten: ward ihr vorher im Widerspruchsverfahren tätig oder ist Gegenstand ein Bescheid, der nur mit der Klage angegriffen werden konnte und ihr habt außergerichtlich korrespondiert, um Klage zu vermeiden?
Bzgl der außergerichtlichen Kosten: ward ihr vorher im Widerspruchsverfahren tätig oder ist Gegenstand ein Bescheid, der nur mit der Klage angegriffen werden konnte und ihr habt außergerichtlich korrespondiert, um Klage zu vermeiden?
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Dann ward ihr im Antragsverfahren außergerichtlich tätig. Dafür gibt es meines Wissens keine Kostenerstattung, nur ab Widerspruchsverfahren, welches es ja nicht gab. Also muss die außergerichtliche Tätigkeiten mE der Mandant selbst zahlen und für eure Tätigkeit im Gerichtsverfahren ist der Kfa zu stellen.