Kostenausgleich, Parteiauslagen

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Liesel
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#11

23.05.2019, 08:25

Ob sie begeistert sind, spielt keine Rolle. Sie sind dazu verpflichtet. Es folgt auch regelmäßig der Hinweis, dass extra entstehende Kosten zu Lasten des Antragstellers gehen. Solche entstehen allerdings nur, wenn der Gegner nicht anwaltlich vertreten ist.

Ich beantrage häufiger getrennte KoFe.
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#12

23.05.2019, 12:04

Liesel hat geschrieben:
23.05.2019, 08:25
Ob sie begeistert sind, spielt keine Rolle. Sie sind dazu verpflichtet. Es folgt auch regelmäßig der Hinweis, dass extra entstehende Kosten zu Lasten des Antragstellers gehen. Solche entstehen allerdings nur, wenn der Gegner nicht anwaltlich vertreten ist.

Ich beantrage häufiger getrennte KoFe.
Danke Liesel!

Wie hat denn der Antrag genau auszusehen? Was muss ich als Einleitung usw. schreiben? Muss ich was beachten?

Ich habe jetzt ein Schreiben gemacht, dass gegen den Kostenausgleichsantrag der Gegenseite keine Einwände bestehen und gleichzeitig mitgeteilt, dass der MA am Kostenausgleichsverfahren nicht teilnimmt und eine getrennte Festsetzung wünscht.
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Liesel
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#13

23.05.2019, 12:20

Du musst gar nichts mitteilen, wenn ihr keine Einwände gegen den Antrag der Gegenseite geltend macht.

Irgendwann ergeht eine Erinnerung zur Einreichung eures KAA. Den ignoriere ich. Irgendwann erhälst du den KfB hinsichtlich der Kosten der Gegenseite. Dann beantragst du den Kostenausgleich mit euren Gebühren und den Parteiauslagen.
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#14

23.05.2019, 12:27

Liesel hat geschrieben:
23.05.2019, 12:20
Du musst gar nichts mitteilen, wenn ihr keine Einwände gegen den Antrag der Gegenseite geltend macht.

Irgendwann ergeht eine Erinnerung zur Einreichung eures KAA. Den ignoriere ich. Irgendwann erhälst du den KfB hinsichtlich der Kosten der Gegenseite. Dann beantragst du den Kostenausgleich mit euren Gebühren und den Parteiauslagen.
Ok
Kann ich das beschleunigen, indem ich das Schreiben rausschicke? Sonst dauert das ja wieder Wochen ...
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