Hallo ihr Lieben,
ich habe folgenden Fall hier liegen und hoffe, ihr könnt mir helfen.
Uns wurde der Antrag der Gegenseite auf Zahlung von Trennungsunterhalt zugestellt und wir hatten zunächst die Möglichkeit zum VKH-Antrag Stellung zu nehmen. Dies haben wir gemacht und sodann wurde der VKH-Antrag der Gegenseite zurückgewiesen. Hiergegen wurde von der GS wiederum Beschwerde eingelegt, allerdings wurde diese vom OLG auch zurückgewiesen.
Meine Frage ist jetzt, ob ich unsere Kosten irgendwie bei der Gegenseite geltend machen kann?
Vielen Dank schonmal für Eure Rückmeldungen
Kosten dem Gegner auferlegen in Familiensachen
- Adora Belle
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Nein, es gibt keine Kostenerstattung im PKH-Prüfungsverfahren.