Strafsache abrechnen

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
Lisaeng
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 71
Registriert: 30.01.2019, 18:49
Beruf: REFA Anfängerin
Software: RA-Micro

#1

29.04.2019, 09:31

Hallo ihr lieben

hoffe ihr könnt mir helfen.

Ich muss eine Strafsache abrechnen kurz zum Sachverhalt:

Mdt wird (wg. Unfall ) beschuldigt körperlich nicht mehr fähig zu sein um ein Auto zu führen. (Mdt ist ein älterer Mann)
Mdt gibt freiwillig sein Führerschein ab. Termin wurde anberaumt, worauf meine Anwältin an das Gericht geschrieben hat, dass das Verfahren nicht nach § 153 stPO eingestellt werden kann.

Termin findet trotzdem statt. (Im Termin wird entschieden, dass das Verfahren nach § 153 Stpo eingestell wird.

Mein Vorschlag:

Grundgebühr für Verteidiger Nr. 4100
Verfahrengebühr Ermittlungsverfahren Nr. 4104
Verfahrengebührs erster Rechtszug Nr. 4106
Termingsgebühr Nr. 4108

Die 4141 fällt wahrscheinlich nicht an oder? Der Termin hat ja letztendlich stattgefunden.

Bin mir so unsicher. hoffe der Sachverhalt reicht aus.

Danke für eure Hilfe
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17688
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

29.04.2019, 09:54

Ich weiß bei Deinem Sachverhalt nicht, wo Ihr im Ermittlungsverfahren tätig gewesen seid? Mit der 4141 stimm ich Dir zu.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Lisaeng
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 71
Registriert: 30.01.2019, 18:49
Beruf: REFA Anfängerin
Software: RA-Micro

#3

29.04.2019, 10:17

Anahid hat geschrieben:
29.04.2019, 09:54
Ich weiß bei Deinem Sachverhalt nicht, wo Ihr im Ermittlungsverfahren tätig gewesen seid? Mit der 4141 stimm ich Dir zu.
Hallo danke für deine Antwort.

Sorry hab mich gedacht das diese Frage kommen wird, mein Fehler.

Unser Mdt hat einen Brief von der Polizei bekommen und diesen bei uns eingereicht,
unser Mdt sollte darauf Stellung nehmen.
dann hatte meine Anwältin dem Polizeipräsididum angezeigt, dass sie ihn in dem Ermittlungsverfahren vertritt usw.
Danach kam post von der Staatsanwaltschaft.
:-? kommt die Gebühr dann nicht? Ich meine es war doch erst mal nur ein Ermittlungsverfahren....
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14673
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#4

29.04.2019, 11:35

Lisaeng hat geschrieben:
29.04.2019, 10:17

Unser Mdt hat einen Brief von der Polizei bekommen und diesen bei uns eingereicht,
unser Mdt sollte darauf Stellung nehmen.
dann hatte meine Anwältin dem Polizeipräsididum angezeigt, dass sie ihn in dem Ermittlungsverfahren vertritt usw.
Danach kam post von der Staatsanwaltschaft.
Das stand in deinem ersten Post nicht drin.

Damit ist die 4104 natürlich angefallen.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Antworten