Ich habe eine ganz kurze Frage, und zwar:
Wenn ich Abrechnungen mache, wo meine Anwältin bei Gerichtsterminen war, habe ich nie Abwesendheitsgeld geltend gemacht.
(Meine Vorgängerin hat es vermutlich auch nicht gemacht) WIRKLICH NIE! In keiner AKTE.
(Wenn ich schon darüber nach denke, dass meine Anwältin nicht wusste, was eine Hebegebühr ist
![Nachdenken :nachdenk](./images/smilies/nachdenk.gif)
Bin die einzige Angestellte hier und wollte mal fragen, wann ich diese Gebühr nach Nr. 7005 nehmen kann.
Kann ich die Gebühr immer nehmen, wenn Sie bei Gericht einer mündlichen Verhandlung etc. teilnimmt?
Im Gesetz steht Geschäftsreise. Wäre aber auf der anderen Seite ja gar keine Geschäftsreise...
Danke für eure Antworten
![Winken :wink1](./images/smilies/winke1.gif)