Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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schachterlteufel
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#1
03.04.2019, 09:46
Hallo ans Forum,
als Abrechnungsgreenhorn wende ich mich heute an euch:
in einem Verfahren zum Aufenthaltsbestimmungsrecht waren zwei Termine mit 3 bzw 2,5 Stunden Dauer nötig.
Die Vorbereitung der Termine war entsprechend aufwendig.
Nun meine Frage: gibt es hier eine Möglichkeit die Verfahrensgebühr oder die Terminsgebühr anzupassen, d.h. zu erhöhen?
Schachterlteufel
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Husky98
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#2
03.04.2019, 09:50
schachterlteufel hat geschrieben: ↑03.04.2019, 09:46
... Nun meine Frage: gibt es hier eine Möglichkeit die Verfahrensgebühr oder die Terminsgebühr anzupassen, d.h. zu erhöhen? ...
Nur über die gerichtliche Wertfestsetzung (§ 45 Abs. 3 FamGKG).
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schachterlteufel
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Feldhamster
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#4
03.04.2019, 13:45
In diesem Tread ist ein link mit enthalten über Rechtssprechung für einen höheren Streitwert als 3000:
viewtopic.php?f=98&t=89492