Hallo ans Forum,
als Abrechnungsgreenhorn wende ich mich heute an euch:
in einem Verfahren zum Aufenthaltsbestimmungsrecht waren zwei Termine mit 3 bzw 2,5 Stunden Dauer nötig.
Die Vorbereitung der Termine war entsprechend aufwendig.
Nun meine Frage: gibt es hier eine Möglichkeit die Verfahrensgebühr oder die Terminsgebühr anzupassen, d.h. zu erhöhen?
Schachterlteufel
Gebührenerhöhung bei aufwendigem Sorgerechtsverfahren
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Nur über die gerichtliche Wertfestsetzung (§ 45 Abs. 3 FamGKG).schachterlteufel hat geschrieben: ↑03.04.2019, 09:46... Nun meine Frage: gibt es hier eine Möglichkeit die Verfahrensgebühr oder die Terminsgebühr anzupassen, d.h. zu erhöhen? ...
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o.k.
Danke!
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In diesem Tread ist ein link mit enthalten über Rechtssprechung für einen höheren Streitwert als 3000:
viewtopic.php?f=98&t=89492
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Herzlichen Dank!!!