ich brauchte mal Eure Hilfe in einer Abrechnungssache. Wr haben für unseren Mandanten (Unfallsache) Schadensersatz 1.000,00€ und Schmerzensgeld 500,00 €
Gesamtbetrag 1.500 € geltend gemacht. Die Versicherung lehnt die Zahlung ab gibt unseren Mandanten ein Mitverschulden von 50% und berechnet die Angelegenheit so: Schmerzensgeld 100,00 € Schadenersatz 1.000,00 € Gesamt 1.100,00 € - 50% Mitverschulden = 550,00 € die auch gezahlt wurden. Nach einigem Schriftverkehr haben wir klageweise die restlichen 950,00 € geltend gemacht. (gez. 550,00 € +950,00= 1.500,00).
Termin wurde anberaumt und im Urteil hieß es dann: Die Beklagte (gegn. VS) wird verurteilt an den Kläger 950,00 € nebst Zinsen zu zahlen. Diese wurden auch schon von der gegn. VS an uns gezahlt. Nun soll ich die Sache abrechnen. Die Re bekommt doch die gegn. VS? Ich versuche es mal
Gegenstandswert: 1.500,00 € oder 950,00 € ?????
1,3 Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 149,50 €
1,2 Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG 138,00 €
Zwischensumme der Gebührenpositionen 287,50 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme netto 307,50 €
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 58,43 €
zu zahlender Betrag 365,93 €
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)