Ich habe eine Akte vor mir liegen, in der ich jetzt abrechnen darf; Verwaltungsrecht.
Wir haben unsere Mandantin vor der Schulbehörde vertreten und Schriftverkehr mit dieser gehabt. Es ging um Beantragung von Sonderurlaub. Wir haben uns vor der Behörde legitimiert und den Sachverhalt aus unserer Sicht bzw. der Sicht unserer Mandantin geschildert. Behörde hat sich einsichtig gezeigt und uns die gewünschte Urkunde übersandt.
Jetzt darf ich gegenüber der Rechtsschutzversicherung (RSV) unserer Mandantin abrechnen. Habe nur keine Idee was.
Mein Vorschlag:
1,5 Geschäftsgebühr Nr. 2400 VV
1,5 Einigungsgebühr Nr. 1000 VV
PTE
USt.
Wir haben gegenüber der RSV bereits eine Erstberatungsgebühr + MwSt. abgerechnet. Diese rechne ich doch jetzt an, in voller Höhe, oder?
Vielleicht kann mir jemand ein wenig Licht in mein dunkles Wirwarr bringen
![Geschockt :-?](./images/smilies/icon_confused.gif)
Liebe Grüße und ein schönes Wochenende (hoffentlich nicht so verregnet wie in HH)
Xanthipe