Rücknahme PKH nach PKH-Bewilligung
- mücki
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Im Prinzip kann man das. Stellt sich nur die Frage, warum man das tun sollte. Aber - als Tipp am Rande - man kann auch gem. § 120a mitteilen, dass die Grundlage der Bewilligung entfallen und daher die Bewilligung der PKH aufzuheben ist.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
- mücki
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Naja, mann muss die Rücknahme nicht begründen, sollte aber eventuelle Folgen bedenken. Wenn z.B. eine Klage bedingt auf die Bewilligung von PKH eingereicht wurde, würde die Rücknahme des PKH-Antrages ggf. auch Auswirkungen auf das Klageverfahren haben. Warum sollte § 120 a nicht maßgeblich sein, dieser gilt ab Bewilligung, Abs. 1 S. 4 nennt lediglich eine Höchstgrenze! Wenn also die Grundlage entfallen ist, also Mdt. zu Geld gekommen wäre, müsste dann die entsprechende "Anzeige" gem. § 120a gemacht werden.
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- mücki
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Ich muss mich aber korrigieren.
Ihr könnt den Antrag nicht mehr zurücknehmen, da der Beschluss aufgehoben werden muss. Ihr könntet also versuchen, formlos die Aufhebung zu beantragen. Ob das ohne Begründung durch geht, weiß ich allerdings nicht.
Ihr könnt den Antrag nicht mehr zurücknehmen, da der Beschluss aufgehoben werden muss. Ihr könntet also versuchen, formlos die Aufhebung zu beantragen. Ob das ohne Begründung durch geht, weiß ich allerdings nicht.
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Was soll denn damit erreicht werden? Einen bereits beschiedenen Antrag kannst du nicht zurücknehmen.
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Naja, aber ihr müsst bedenken, dass ihr dann das Risiko habt, dass die Ratenzahlung nicht pünktlich/regelmäßig erfolgt. Bei der Staatskasse habt ihr sicheren Zahlungseingang.
Ganz ehrlich verstehe ich auch nicht, dass ihr die Raten zu hoch sind. Wenn sie alle Zahlungsverpflichtungen angegeben hat, ist von dem verbleibenden Betrag nunmal die Hälfte an Rate aufzubringen. D.h. sie kann allen Verpflichtungen nachkommen und hat immer noch Geld zur Verfügung - nämlich den anderen Hälftebetrag.
Ganz ehrlich verstehe ich auch nicht, dass ihr die Raten zu hoch sind. Wenn sie alle Zahlungsverpflichtungen angegeben hat, ist von dem verbleibenden Betrag nunmal die Hälfte an Rate aufzubringen. D.h. sie kann allen Verpflichtungen nachkommen und hat immer noch Geld zur Verfügung - nämlich den anderen Hälftebetrag.
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Dann wäre es ein Versuch bei Gericht die Herabsetzung der Raten mit entsprechender Begründung zu beantragen. Wie hoch sind denn die Raten? Das nächste ist, wenn Ihr Pech habt, dann lauft Ihr Eurem Geld hinterher.
knapp 300 € Raten. Der PKH Beschluss ist ganz frisch, also ich denke nicht, dass man da etwas beantragen könnte, auf geringere Raten
Die Anwältin möchte der Mandantin scheinbar den Gefallen tun. Ich sollte herausfinden, ob man den Antrag auf PKH nach Bewilligung zurücknehmen kann. ![Smilie :-)](./images/smilies/icon_smile.gif)
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