Klagerücknahme SozialR

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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tine001
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#1

27.02.2019, 08:59

Hallo,

wir haben für 3 Auftraggeber Klage beim Sozialgericht eingereicht. Im Gerichtstermin wurde dann nach Erörterung für einen Kläger die Klage zurückgenommen.
Ich hab mit der RS abgerechnet, VG und TG für 3 Auftraggeber, weil ich denke, dass die bis zur Klagerücknahme entstandenen Gebühren, also die VG und auch die TG, weil ja auch in diesem bereits erörtert wurde, von der RS zu tragen sind...
Die sagen jetzt natürlich, nö Klagerücknahme für einen Auftraggeber, also bezahlen wir nur für 2....
Denk ich komplett falsch???

Lg Tine
Feldhamster
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#2

27.02.2019, 09:35

Hatte die RSV denn für alle 3 Auftraggeber Kostenschutz erteilt?
tine001
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#3

27.02.2019, 09:44

ja hat sie
Feldhamster
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#4

27.02.2019, 09:51

Dann haben Sie mE auch für alle drei zu zahlen.
Sie sollen dir doch mal genau darlegen, weshalb für die Rücknahme nicht gezahlt wird trotz vorliegender Kostenzusage. Zumal es hier doch allenfalls um die Erhöhung nach 1008 gehen dürfte.
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