Abrechnung StrafS - Verbund im Termin

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Aelizia
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#1

21.02.2019, 17:30

Hallo zusammen :wink1

Folgender Sachverhalt:
3 Verfahren wurden verbunden, danach erfolgte die Beiordnung als Pflichtverteidiger. Akteneinsicht + Ladung zum Termin erhalten.

Mitten im Termin wurde noch ein 4. Verfahren verbunden, danach erfolgte im gleichen Termin die Beiordnung hinsichtlich des 4. Verfahrens.


Ich würde wie folgt abrechnen:

Verfahren 1 (erste Beiordnung)
Grundgebühr 4100 VV RVG 160,00 €
Verfahrensgebühr 4106 VV RVG 132,00 €
Terminsgebühr 4108, 4106 VV RVG 220,00 €
Post u. Telekomm. Pauschale Nr. 7002 VV RVG 20,00 €

Verfahren 2 (zweite Beiordnung im Termin)
Grundgebühr 4100 VV RVG 160,00 €
Terminsgebühr 4108, 4106 VV RVG 220,00 €
Post u. Telekomm. Pauschale Nr. 7002 VV RVG 20,00 €

(+ Kopien und Mwst. natürlich)

Ist das so korrekt? Die Terminsgebühr für das zweite Verfahren ist angefallen? Ich würde sagen, ja. Für letzte Sache ist bis zur Beiordnung die Terminsgebühr ja eigentlich schon entstanden. Leider habe ich kein passendes Beispiel gefunden.
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#2

21.02.2019, 17:34

Sind denn in der 2. Sache überhaupt Tätigkeiten erfolgt vor der Verbindung? Falls ja, sind GG, VG und TG entstanden.
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#3

21.02.2019, 17:40

Nein, die letzte Sache war komplett neu. Ohne Tätigkeit durch uns und kam erst im HV-Termin dazu.
Vor der Verbindung wurde die HV ausgesetzt und RA hat mit Mdt. besprochen, ob das Verfahren mitverhandelt werden soll.
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#4

22.02.2019, 10:33

Ich meine schon die Tätigkeit im Termin. Wurde die neue weitere Sache nach der Aussetzung förmlich aufgerufen?

Ich würde in dem Fall wohl alle 3 Gebühren abrechnen und einfach sehen, was der RPfl davon hält.
Aelizia
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#5

25.02.2019, 11:36

Ja natürlich, durch die Aussetzung war es ja eine Tätigkeit außerhalb der HV, danke!

:thx
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