Abrechnung Ehescheidung mit Folgesachen - richtig so!?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Birne
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#1

19.02.2019, 11:12

Hallo ihr Lieben :wink1

Ich sitze mal wieder aktuell vor einer Abrechnung und bin mir etwas unschlüssig, ob es so richtig ist :oops: :

Das Scheidungsverfahren wurde in die Wege geleitet, während des Verfahrens kamen die Folgesachen elterliche Sorge und Umgang hinzu und wurden auch mit verhandelt.
Nach Verhandlung wurden die Verfahrenswerte wie folgt festgesetzt:

Scheidung = 11.184,00 €
Versorgungsausgleich = 7.456,00 €
elterliche Sorge = 2.236,80 €
Umgang = 2.236,80 €


Über die Folgesache Versorgungsausgleich wurde eine Vereinbarung geschlossen, ebenso über die Folgesache Umgang.

Wahrscheinlich mach ich in Gedanken wieder alles komplizierter als es ist und vielleicht störe ich mich auch daran, dass im Protokoll nichts von einem Vergleichsmehrwert od. dergleichen steht :-? :sad: :-? :sad: :-? :sad: - aber die Abrechnung würde ich wie folgt erstellen:

1,3 Verfahrensgebühr aus 23.113,60 € (also alle Werte zusammengerechnet)
1,2 Terminsgebühr aus 23.113,60 €
1,0 Einigungsgebühr aus 9.692,80 (Verfahrenswerte aus Versorgungsausgleich u. Umgang)

Würdet ihr da mitgehen? Ansonsten lass ich mich gern korrigieren! ;)

Vielen Dank, eure Birne :wink1
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Feldhamster
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#2

19.02.2019, 11:15

Ich würde auch so abrechnen.
FrauCEE
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#3

19.02.2019, 11:55

genauso muss du das abrechnen
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Birne
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#4

19.02.2019, 13:22

Vielen Dank euch Beiden für eure Antworten und da hab ich mir ja wirklich wieder zu viele umständliche Gedanken gemacht :mrgreen: :thx
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