Huhu,
waren außergerichtlich für Mdt tätig und im Gerichtsverfahren. Mdt. hat seine Kostennote nicht komplett gezahlt. Außergerichtlich und gerichtlich war der gleiche Tatbestand, also fand in der Kostennote ganz normal die Anrechnung der halben GG statt.
Wie macht ihr das immer, wenn es dann Probleme mit dem Mandanten gibt und der Festsetzung?
Ich hätte jetzt die Verfahrensgebühr + TG + 20 € auslagen + Mwst. abzüglich der gezahlten Vorschüsse per KFA § 11 RVG festsetzen lassen und zusätzlich per MB
die 0,65 GG + 20 € Auslagen + Mwst.
Oder darf ich das so nicht machen und muss die
1,3 GG + Auslagen + Mwst über den Mahnbescheid geltend machen und die
0,65 VG + TG + Auslagen + Mwst. abzgl. Vorschüsse ???
Über eine Antwort würde ich mich freuen...
Lg Tine
KFA § 11
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17658
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Wie hoch ist denn der Vorschuss? Sind dadurch auch die vorgerichtlichen Kosten nicht ausgeglichen?
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
-
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 795
- Registriert: 19.01.2009, 21:34
- Beruf: Refa
- Wohnort: irgendwo in deutschland;)
doch würde reichen...
wir hatten im Mai 2016 eine Vorschussnote über die VG + TG gestellt, ca. 900 € wurden gezahlt, warum damals die Geschäftsgebühr nicht mit reingenommen wurde, weiss ich nicht. Die wurde bezahlt.
Dann wurde im September 2018 nochmal eine KNV gemacht über GG+VG+TG, hier erfolgte gar keine Zahlung und im November 2018 erfolgte dann die Endabrechnung mit GG+VG+TG und hier bezahlte der Mdt 500 €.
Der erste Vorschuss würde schon für die volle GG reichen, aber die bei der Rechnungsstellung wurde die GG ja damals nicht mit einbezogen, deswegen dachte ich, ich kann das so nicht machen.
Also würde ich dann quasi über den §11 nur noch die 0,65 VG + TG + Auslagen + Mwst geltend machen unter Abzug des verbleibenden Vorschusses, so dass die volle GG abgedeckt ist?
wir hatten im Mai 2016 eine Vorschussnote über die VG + TG gestellt, ca. 900 € wurden gezahlt, warum damals die Geschäftsgebühr nicht mit reingenommen wurde, weiss ich nicht. Die wurde bezahlt.
Dann wurde im September 2018 nochmal eine KNV gemacht über GG+VG+TG, hier erfolgte gar keine Zahlung und im November 2018 erfolgte dann die Endabrechnung mit GG+VG+TG und hier bezahlte der Mdt 500 €.
Der erste Vorschuss würde schon für die volle GG reichen, aber die bei der Rechnungsstellung wurde die GG ja damals nicht mit einbezogen, deswegen dachte ich, ich kann das so nicht machen.
Also würde ich dann quasi über den §11 nur noch die 0,65 VG + TG + Auslagen + Mwst geltend machen unter Abzug des verbleibenden Vorschusses, so dass die volle GG abgedeckt ist?