KFA § 11

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
tine001
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 795
Registriert: 19.01.2009, 21:34
Beruf: Refa
Wohnort: irgendwo in deutschland;)

#1

13.02.2019, 08:27

Huhu,

waren außergerichtlich für Mdt tätig und im Gerichtsverfahren. Mdt. hat seine Kostennote nicht komplett gezahlt. Außergerichtlich und gerichtlich war der gleiche Tatbestand, also fand in der Kostennote ganz normal die Anrechnung der halben GG statt.
Wie macht ihr das immer, wenn es dann Probleme mit dem Mandanten gibt und der Festsetzung?

Ich hätte jetzt die Verfahrensgebühr + TG + 20 € auslagen + Mwst. abzüglich der gezahlten Vorschüsse per KFA § 11 RVG festsetzen lassen und zusätzlich per MB
die 0,65 GG + 20 € Auslagen + Mwst.

Oder darf ich das so nicht machen und muss die

1,3 GG + Auslagen + Mwst über den Mahnbescheid geltend machen und die
0,65 VG + TG + Auslagen + Mwst. abzgl. Vorschüsse ???

Über eine Antwort würde ich mich freuen...

Lg Tine
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17658
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

13.02.2019, 09:08

Wie hoch ist denn der Vorschuss? Sind dadurch auch die vorgerichtlichen Kosten nicht ausgeglichen?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
tine001
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 795
Registriert: 19.01.2009, 21:34
Beruf: Refa
Wohnort: irgendwo in deutschland;)

#3

13.02.2019, 09:16

doch würde reichen...

wir hatten im Mai 2016 eine Vorschussnote über die VG + TG gestellt, ca. 900 € wurden gezahlt, warum damals die Geschäftsgebühr nicht mit reingenommen wurde, weiss ich nicht. Die wurde bezahlt.
Dann wurde im September 2018 nochmal eine KNV gemacht über GG+VG+TG, hier erfolgte gar keine Zahlung und im November 2018 erfolgte dann die Endabrechnung mit GG+VG+TG und hier bezahlte der Mdt 500 €.
Der erste Vorschuss würde schon für die volle GG reichen, aber die bei der Rechnungsstellung wurde die GG ja damals nicht mit einbezogen, deswegen dachte ich, ich kann das so nicht machen.
Also würde ich dann quasi über den §11 nur noch die 0,65 VG + TG + Auslagen + Mwst geltend machen unter Abzug des verbleibenden Vorschusses, so dass die volle GG abgedeckt ist?
Benutzeravatar
Tigerle
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3584
Registriert: 30.01.2008, 09:20
Beruf: Wirtschaftsassistenin/selbständige ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: Augsburg

#4

13.02.2019, 09:37

tine001 hat geschrieben:
13.02.2019, 09:16
Also würde ich dann quasi über den §11 nur noch die 0,65 VG + TG + Auslagen + Mwst geltend machen unter Abzug des verbleibenden Vorschusses, so dass die volle GG abgedeckt ist?
Ja so würde ich es machen. Er hat ja auf Eure Endabrechnung auch noch gezahlt und da stand ja alles mit drauf.
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17658
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#5

13.02.2019, 09:39

:zustimm
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
tine001
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 795
Registriert: 19.01.2009, 21:34
Beruf: Refa
Wohnort: irgendwo in deutschland;)

#6

13.02.2019, 09:39

wobei halt der Teil, den sie auf die Endabrechnung gezahlt hat, nicht reichen würde für die volle GG ;) aber dies ist ja denk ich mal zweitrangig...
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17658
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#7

13.02.2019, 09:40

Ja, vollkommen schnuppe. ;)
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Antworten