![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
Mal eine Frage:
Wir sind in einer VU-Sache tätig. Unsere Mdtin wurde als Fahrradfahrerin angefahren.
Wir haben die gegnerische Versicherung angeschrieben und um einen Sachschaden ihv. 75 € gebeten und auch erhalten.
Ferner haben wir Schmerzensgeld ihv. 1000 € beantragt.
Zwischenzeitlich haben wir bereits RA Kosten iH.v. 83,54 € erhalten (ohne Schmerzensgeld)
Dann hat wegen dem Schmerzensgeld ein Abfindungsvergleich stattgefunden und man hat sich auf 200 € geeinigt.
Ich wollte wie folgt abrechnen:
Streitwert: 1.075,00 €
1,3 Geschäftsgebühr 149,50 €
1,5 Einigungsgebühr aus 1.000,00 € 120,00 €
Pauschale für Post- und Telek. 20,00 €
Zwischensumme: 289,50 €
19% Mehrwertsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG 55,00 €
Zwischensumme: 344,50 €
Abzüglich bereits gezahlter Leistung 83,54 €
Endsumme:
Istr es korrekt dass ich die EInigungsgebühr aus 1000 € geltend machen kann, da das ja der streitige Betrag war und man sich letztendlich doch auf 200 € geeinigt hat oder muss ich die Einigungsgebühr aus 200 € abrechnen?
![Geschockt :-?](./images/smilies/icon_confused.gif)
Weiterhin würde mich auch interessieren, ob man nicht die 1,5 Geschäftsgebühr nehmen könnte? Die Sache war wirklich nicht umfangreich, aber dennoch, was meint ihr, hattet ihr so einen Fall bereits und habt 1,5 geltend gemacht?