Gegenstandswert bei Entziehung Fahrerlaubnis

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Binchen24
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#1

11.02.2019, 09:29

Hallo,

folgender Sachverhalt:

Unserem Mandanten sollte die Fahrerlaubnis B, BE, C und CE entzogen werden. Ist hier der Gegenstandswert 12.500,00 € (B, BE 5.000,00 Euro und C, CE 7.500,00 Euro) richtig?

Vielen Dank
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Adora Belle
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#2

11.02.2019, 09:53

Ja, ist richtig.
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