wir haben einen UBV in Berlin beauftragt (da wir aus Raum Frankfurt sind) um einen Termin für uns in Untervollmacht wahrzunehmen. Der Beklagte ist zum Termin nicht erschien, so dass ein VU erging. Der UBV rechnete eine 0,5 TG ab.
Der Beklagte legte Einspruch gegen das VU ein und es stellte sich heraus, dass er in Berlin nicht mehr wohnhaft war sondern in Schwedt (ca. 115 km von Berlin). Es gab sodann einen erneuten Verhandlungstermin, nun vor dem AG Schwedt. Diesen Termin hat auch unser UBV wahrgenommen und es wurde nun streitig verhandelt. Nun rechnet der UBV eine 1,2 TG ab.
Geht das? Es ist doch die gleiche Angelegenheit
![Kopfkratz-Smiley :kopfkratz](./images/smilies/kopfkratz.gif)
Danke euch schon im Voraus