Hallo zusammen, ich muss eine Pflichtverteidigerabrechnung machen. Der Ermittlungsrichter (AG) hat uns beigeordnet. Angeklagt wurde dann beim LG Jugendkammer.
Welchem Gericht schicke ich jetzt meine Abrechnung? AG oder LG? Vielen Dank.
Pflichtverteidigerabrechnung, welches Gericht?
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- Adora Belle
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Gericht des ersten Rechtszuges, §55 Abs.1 RVG.
Der Ermittlungsrichter hat mit dem Hauptverfahren nix zu tun.
Der Ermittlungsrichter hat mit dem Hauptverfahren nix zu tun.
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Adora Belle hat geschrieben: ↑31.01.2019, 11:14Gericht des ersten Rechtszuges, §55 Abs.1 RVG.
Der Ermittlungsrichter hat mit dem Hauptverfahren nix zu tun.
Ok! Vielen Dank!