Pflichtverteidigerabrechnung, welches Gericht?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Refa_Muc89
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#1

31.01.2019, 11:10

Hallo zusammen, ich muss eine Pflichtverteidigerabrechnung machen. Der Ermittlungsrichter (AG) hat uns beigeordnet. Angeklagt wurde dann beim LG Jugendkammer.

Welchem Gericht schicke ich jetzt meine Abrechnung? AG oder LG? Vielen Dank.
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Adora Belle
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#2

31.01.2019, 11:14

Gericht des ersten Rechtszuges, §55 Abs.1 RVG.

Der Ermittlungsrichter hat mit dem Hauptverfahren nix zu tun.
Refa_Muc89
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#3

31.01.2019, 11:30

Adora Belle hat geschrieben:
31.01.2019, 11:14
Gericht des ersten Rechtszuges, §55 Abs.1 RVG.

Der Ermittlungsrichter hat mit dem Hauptverfahren nix zu tun.


Ok! Vielen Dank!
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