KfA bei Klagerücknahme?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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JayNa
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#1

10.01.2019, 11:33

Hallo zusammen!

Ich stehe gerade ein bisschen auf dem Schlauch... wir haben eine Klage zurückgenommen und unsere Mandantin muss die Kosten des Rechtsstreits tragen. Die Gegenseite hat einen Kostenfestsetzungsantrag eingereicht, der soweit auch in Ordnung ist. Meine Frage ist jetzt, ob wir auch einen Antrag einreichen müssen? Ich komme quasi frisch aus der Ausbildung und habe in der Ausbildung nie mit Kostenfestsetzungsverfahren o. ä. zu tun gehabt. Meines Erachtens nach müssen wir keinen Antrag einreichen, weil unsere Mandantin ja selbst unsere Kosten tragen muss und dann ist es für das Gericht und die Gegenseite ja uninteressant, welche Kosten uns entstanden sind, oder? Was mich aber trotzdem verunsichert, ist, dass die Gegenseite den Antrag schon vor 3 Monaten eingereicht hat und wir bislang noch nichts Weiteres vorliegen haben...

Danke schonmal im Voraus.

Liebe Grüße
Feldhamster
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#2

10.01.2019, 11:44

Nein, du musst keinen Kfa einreichen.
Die Gerichte sind bisweilen langsam mit dem Erlass von Kfb. Ich würde einfach abwarten, bis der irgendwann eintrudelt. Wenn die Gegenseite ein Interesse an der Kostenfestsetzung hat, soll sie selbst aktiv werden und das Gericht hieran erinnern.
JayNa
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#3

10.01.2019, 11:49

Alles klar, danke für die schnelle Antwort.
CeNedra
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#4

10.01.2019, 12:01

Kleiner Tipp hierzu: Wenn das Gericht euch einen KfA der Gegenseite zuschickt, schreibt es allermeistens rein, wenn es von euch auch einen KfA möchte und setzt hierfür meistens auch eine Frist.
nikontschuk

#5

10.01.2019, 23:29

"Meines Erachtens nach müssen wir keinen Antrag einreichen, weil unsere Mandantin ja selbst unsere Kosten tragen muss und dann ist es für das Gericht und die Gegenseite ja uninteressant,"

Genau, eher nicht von Bedeutung, da keine Kosten festgesetzwerden können, da kein Anspruch eurerseits besteht.

"Was mich aber trotzdem verunsichert, ist, dass die Gegenseite den Antrag schon vor 3 Monaten eingereicht hat und wir bislang noch nichts Weiteres vorliegen haben..."

Gibt es einen bestimmten Bearbeitungszeitraum, an den sich das Gericht halten muss?
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#6

11.01.2019, 06:06

nikontschuk hat geschrieben:
10.01.2019, 23:29
Gibt es einen bestimmten Bearbeitungszeitraum, an den sich das Gericht halten muss?
Mir erschließt sich nicht, was gegenüber einer Berufsanfängerin eine derart sinnfreie Gegenfrage bewirken soll! :roll:

@ JayNa:
Da ihr aufgrund der Kostengrundentscheidung (KGE) keine eigenen Kosten geltend machen könnt, braucht ihr euch nur zurücklehnen und warten, bis irgendwann der Kostenfestsetzungsbeschluss (KFB) kommt. Je später das geschieht, um so länger dauert es, bis die Schuld beglichen werden muss. Es ist Sache der Gegenseite, sich um ihren KFB zu kümmern. Vermutlich ist das Gericht aufgrund der Personalpolitik verbunden mit Überlastung bislang nicht in der Lage gewesen, eine Entscheidung zu treffen. Möglicherweise ist auch vorab eine Zwischenverfügung erlassen worden oder zzt. gar das Wetter Schuld :mrgreen: . Das braucht euch jedoch nicht zu kümmern, solange ihr selbst vom Gericht nicht aufgefordert werdet, irgendetwas zu veranlassen.
~ Grüßle ~
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